Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/ Bearbeitung/ Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition
Leistungsbeschreibung
Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung die Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen und Munition betreiben.
Teaser
Wenn Sie gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition herstellen wollen, benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:
- Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein
- Die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen
- Ihr Lebensalter, Ihre Zuverlässigkeit, Ihre persönliche Eignung, Ihre Sachkunde, Ihre Fachkunde und Ihr Bedürfnis werden geprüft (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 WaffG)
- die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen
Voraussetzungen
- Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet.
- Sie sind zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie sind persönlich geeignet im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie sind fachkundig im Sinne des Waffengesetzes.Sie sind sachkundig im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie haben ein Bedürfnis im Sinne des Waffengesetzes.
- Sie werden den Waffenhandel gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung ausüben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis Ihres Bedürfnisses, z.B. Gewerbeanmeldung, sofern Sie nicht selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit sind
- Nachweis Ihrer Fachkunde
- Nachweis Ihrer Sachkunde
- Nachweis zu Ihrer Niederlassung und Ihren Betriebs beziehungsweise Geschäftsräumen
- gegebenenfalls Abschrift bereits erteilter Waffenherstellungserlaubnis
- Nachweis (Zertifikate oder sicherheitstechnische Gutachten), dass Ihre Waffen und Ihre Munition sicher untergebracht werden
- ggf. Handelsregisterauszug
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Kurztext
- Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/Bearbeitung/Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition Erteilung
- zur gewerblichen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition ist eine Erlaubnis erforderlich
- die Erlaubnis wird auf Antrag erteilt
- Zuständige Stelle: Kreispolizeibehörde
Typisierung
3