Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit von www.vgnastaetten.de

Die Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Verbandsgemeinde Nastätten www.vgnastaetten.de

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind teilweise vereinbar mit der

  • Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 und der
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP).
  • Barrierefreie-Informationstechnik WCAG

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten ist bemüht, ihre Inhalte barrrierefrei zur Verfügung zu stellen. Die Seiten werden strukturiert mit Überschriften, Absätzen und anderen Elementen. Durch die Verwendung von Templates wird eine saubere Trennung von Struktur, Layout und Inhalt gewährleistet. Dem Nutzer ist es durch diese Strukturierung möglich, die Inhalte der Webseite auch über Hilfsgeräte wie Screenreader zu erfassen.

Trotzdem kann es an einigen Stellen zu fehlenden Auszeichnungen kommen, zum Beispiel fehlende Texte zu Fotos. Diese wird nach und nach überarbeitet.

Nicht vollständig übereinstimmende Teile des Inhalts sind im Folgenden angeführt:

  • Beschreibung des Webseiten-Aufbaus in Leichter Sprache
    Derzeit stehen diese Informationen nur in Einfacher Sprache zur Verfügung

    Hinweis: Die Webseiten-Beschreibung in Leichter Sprache ist in Arbeit und wird zur Verfügung gestellt, sobald diese fertig gestellt ist.
  • Informationen zum Inhalt und zur Navigation der Webseite sowie Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache
    Derzeit liegen auf der Website www.vgnastaetten.de keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache vor.

    Hinweis: Die Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten arbeitet daran, diese Darstellungsform möglichst bald anzubieten 

Wegen unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind folgende Inhalte nicht barrierefrei zugänglich:

  • PDF-Dokumente (mehrheitlich)
  • Audio-Dateien (mehrheitlich)
  • Videos (mehrheitlich)

Für die Zukunft ist geplant, mehr Inhalte in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt.

Sie erfolgt aufgrund einer Selbstbewertung.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten
Bahnhofstraße 1
56355 Nastätten
Telefon 06772/802-0
Telefax 06772/802-26
E-Mail post@vg-nastaetten.de

 

Weitere Hinweise für barrierefreie Nutzung von Internetseiten:
Mit nur wenigen Schritten können Sie Ihren PC für mehr Bedienungshilfen einrichten.

Windows-PC:
Wählen Sie die Schaltfläche Start und dann Einstellungen > Erleichterte Bedienung. 

 

Mac:
Wählen Sie im Apple Menü Systemeinstellungen und dann Bedienungshilfen.

 

Textgröße
Sie können den Text mit den Tasten STRG und + (ganz rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und - wird der Text wieder kleiner.

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach § 3 BITV RP wenden. Die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Weitere Informationen zum
Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter https://inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/durchsetzungsstelle/.