So funktioniert es:
Der Versand der Briefwahlunterlagen an den Antragssteller/Wahlberechtigten wird ab dem 07.02.2025 durch das Wahlbüro erfolgen.
Dies hängt mit den Fristen zur Abgabe der Wahlvorschläge und deren Zulassung zusammen. Erst nach erfolgter Zulassung durch den jeweiligen Wahlausschuss können die hierzu benötigten Stimmzettel hergestellt werden.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.
Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
Verfahrensablauf
Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhält man entweder,
- durch einen formlosen schriftlichen Antrag,
- durch Beantragung per Email (wahlen@vg-nastaetten.de),
- durch entsprechendes Ankreuzen auf der Rückseite der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung oder
- persönliche Beantragung im Briefwahlbüro der Verbandsgemeinde Nastätten
- oder durch Nutzung des Onlinewahlverfahrens.
Die Zustellung der Briefwahlunterlagen erfolgt bis zum 18.02.2025. Nach dem 18.02.2025 sind die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde persönlich abzuholen.