Informationen zur Grundsteuer

Pressemitteilung 02/2025 - Verbandsgemeindeverwaltung

Die neuen Grundsteuermessbeträge, die aufgrund der abgegebenen Grundsteuererklärung beim Finanzamt Koblenz berechnet wurden, greifen ab dem 01.01.2025.

Durch die Grundsteuerreform werden die veralteten und ungleichen Bewertungen der einzelnen Grundstücke und Gebäude ersetzt. Die neuen Bewertungen bzw. Berechnungen basieren auf den tatsächlichen Werten eines einzelnen Grundstückes bzw. Gebäudes. 

In Rheinland-Pfalz findet für die Grundsteuerberechnung ab 2025 das sogenannte Bundesmodell Anwendung.

Dies bedeutet, dass in die Berechnung u. a. der Bodenrichtwert, die Nettokaltmiete, die Grundstücksfläche, die Grundstücksart sowie das Alter des Gebäudes einfließen und die Grundsteuer wie bisher mit drei Faktoren errechnet wird. D. h., der Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.

Ziel ist es, die Grundsteuer in der Gesamthöhe für die Gemeinden Aufkommensneutral zu halten. Dies bedeutet, dass sich die Einnahmen der einzelnen Ortsgemeinden an den bisherigen Einnahmen der Grundsteuer orientieren sollen. Es soll bei den Gemeinden weder zu wesentlichen Einnahmeerhöhungen noch zu Einnahmenverlusten kommen, damit die Gemeinden auch weiterhin ihre Aufgaben aus dem Aufkommen der Grundsteuer finanzieren können.

Leider kann hierbei nicht verhindert werden, dass es zu individuellen Belastungsverschiebungen bei einzelnen Steuerobjekten kommt. Dies geschieht unweigerlich, da durch die Reform die bisherigen Bewertungen abgelöst werden und durch die Bewertung auf die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstückes bzw. Objektes ersetzt werden.

Aktuell finden in den Gemeinderäten die Beschlussfassungen der Haushaltssatzungen mit den Grundsteuerhebesätzen für 2025 statt. Die Hebesätze sind die einzige Größe, die durch die Gemeinden durch Beschluss beeinflusst werden können. Alle anderen Grundlagen wie Grundsteuerwert und Messzahlen werden durch die Finanzbehörden ermittelt. Erst nach Beschlussfassung des Hebesatzes durch den jeweiligen Stadt- oder Ortsgemeinderat kann die Verwaltung Auskunft über die genaue Höhe des Hebesatzes geben.

Die Abgabenbescheide für das Jahr 2025, u. a.  mit der Festsetzung der Grundsteuer, werden wie in den Jahren zuvor, voraussichtlich ab Mitte Februar 2025 zugehen.

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