Wasserversorgungseinrichtungen vor Frost schützen


Besonders frostgefährdet sind die Wasserzähler, insbesondere in Neubauten, die noch nicht beheizt werden, in denen aber trotzdem schon Versorgungswasser bereitgehalten wird. Aber auch in Wohnhäusern, die zeitweise nicht bewohnt sind und in denen die Heizung ausfällt, in Wirtschaftsgebäuden und den Entnahme-stellen außerhalb der Gebäude entstehen Schäden an den Zählern und Leitungen.

Die Zähler und Leitungen sind durch wärmedämmende Faserstoffe wie z. B. Styropor, Schaumstoffe, Stroh etc. gegen Frosteinwirkung zu schützen.

Soweit möglich, sind frostgefährdete Leitungen zu entleeren.

In der letzten Frostperiode waren trotz unserer Hinweise mehrere Schadensfälle mit gravierendem Ausmaß zu verzeichnen. Vielfach wurde es erforderlich, durch Fachpersonal mit sehr hohem personellen und maschinellen Einsatz die Schadensstelle zu suchen und zu beheben.

Die Ursache ist oft auf unachtsamen Umgang mit frostgefährdeten Abnahmestellen im Außenbereich zurückzuführen. Daraus ist zu erkennen, dass mit unserem wertvollsten Lebensmittel oft sorglos umgegangen wird.

Wir weisen an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass die damit verbundenen und nicht unerheblichen Kosten, d. h. auch der Aufwand für die Leckortung, der Wasserverlust incl. anfallender Kanalgebühren sowie die Erneuerung des Wasserzählers zu Lasten des Kunden gehen.

Unsere herzliche Bitte deshalb: Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf ausreichenden Frostschutz Ihrer Wasserversorgungsanlagen.

Nastätten, den 23.01.2025

Die Werkleitung