Öffentliche Bekanntmachung 
zum Bebauungsplan "1. Änderung - Feuerwehrgerätehaus Nastätten", Stadt Nastätten 


Der Stadtrat der Stadt Nastätten hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 22.05.2023 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes 1. Änderung „Feuerwehrgerätehaus Nastätten“ i.S.d. § 1 Abs. 3 BauGB i. V. mit § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB gefasst. Die Änderungsplanung betrifft einen Teilbereich im Westen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus Nastätten“ und einen schmalen Teilbereich des Ur-Bebauungsplans aus dem Jahr 2004 mit der Bezeichnung „Sandkaut“. Die in Rede stehende Änderungsfläche umfasst die Flurstücke 77/1 tlw. und 98 tlw., Flur 77 der Gemarkung Nastätten.

Ziel der vorliegenden Planung ist die Baurechtschaffung für eine Linksabbiegerspur auf der Bundesstraße B 274, indem für das Feuerwehrgerätehaus eine vollwertige Direktverbindung an die Bundesstraße B 274 erhalten soll. Um den Verkehrsfluss der Bundesstraße nicht zu beeinträchtigen und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wird eine Linksabbiegespur im Sinne einer sog. „Straßenmeisterlösung“ erforderlich.

 

Ferner hat der Stadtrat der Stadt Nastätten im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 22.05.2023 beraten und beschlossen die vorgesehene Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchzuführen. Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB gelten die Beteiligungsvorschriften gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Entsprechend wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a BauGB abgesehen. Nach § 13a Abs. 2 Satz 4 BauGB gelten die zu erwartenden Eingriffe, im Sinne von § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB als vor der planerischen Entscheidung zulässig oder erfolgt. Eingriffe in Natur- und Landschaft sind somit nicht ausgleichspflichtig.

In der wirksamen Fassung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nastätten wird die Änderungsfläche als Gewerbefläche dargestellt. Die Planänderung kann somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Der Bebauungsplanentwurf des Planungsbüros Karst Ingenieure GmbH, Sitz Nörtershausen, wurde in der Stadtratssitzung im öffentlichen Teil am 03.06.2024 gebilligt und zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2, Alternative 2 BauGB durch Auslegung der Planunterlagen und der von der Planung berührten Behörden und andere Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3, 2. Alternative BauGB durch Unterrichtung und Aufforderung zur Stellungnahme sowie zur interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB freigegeben.

Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügtem Kartenwerk (unmaßstäblich) durch eine blau unterbrochene Linie gekennzeichnet.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten!) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren (§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB).

 

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird die aktuelle Entwurfsfassung des Bebauungsplanes (Planzeichnung, textliche Festsetzungen nebst Begründung) in der Zeit vom

Freitag, den 19.07.2024 bis einschließlich Montag, den 19.08.2024

während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.


Während der Auslegungsfrist können zu den Planentwürfen Stellungnahmen schriftlich vorgebracht und mündlich zu Protokoll gegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Ergänzend sind Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen vom 19.07.2024 bis zum 19.08.2024 auch unter der Internetadresse

  • https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/

darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter

- www.geoportal.rlp.de

Einsehbar.

 

Nastätten, den 05.07.2024

Verbandsgemeindeverwaltung

          N a s t ä t t e n

 

Güllering

(Bürgermeister)