Öffentliche Bekanntmachung 
zur Bauleitplanung „An der Gauch“ der Ortsgemeinde Holzhausen an der Haide zur regulären Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB


Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Holzhausen an der Haide hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.05.2022 einen Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Traubersweg II – Erweiterung“ gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen.

In der öffentlichen Sitzung am 11.11.2022 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Holzhausen an der Haide beschlossen, dass der Bebauungsplan die Bezeichnung „An der Gauch“ tragen soll.

Aufgrund des Inkrafttretens des Baulandmobilisierungsgesetzes am 23.06.2021 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Holzhausen in seiner öffentlichen Sitzung am 30.09.2022 beschlossen, dass zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans im Sinne des § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ erfolgen soll.

 

Der Planaufstellungsbeschluss wurde im Bekanntmachungsblatt „Blaues Ländchen aktuell“ Nr. 49 am 03.12.2022 bekannt gegeben.

Der Bebauungsplanentwurf des Planungsbüros BBP Stadtplanung mit Sitz in Kaiserslautern wurde nebst Anlagen im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Holzhausen am 16.12.2022 gebilligt und zur Durchführung der Beteiligung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur interkommunalen Abstimmung freigegeben.

Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die interkommunale Abstimmung wurde im Zeitraum vom 10.03.2023 bis 17.04.2023 durchgeführt. 

Mit der Pressemitteilung Nr. 59/2023 | Bundesverwaltungsgericht (bverwg.de) vom 18.07.2023 wurde entschieden, dass der § 13b BauGB mit dem Unionsrecht nicht vereinbar ist. Die nach § 13b BauGB begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Planverfahren waren daher entweder abzubrechen oder auf ein anderes, in der Regel das Regelverfahren, umzustellen.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Holzhausen hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 06.10.2023 daher die Umstellung des Verfahrens in ein Regelverfahren mehrheitlich beschlossen.

Ferner hat der Gemeinderat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 22.12.2023 unter TOP 5 die Würdigung zum Bebauungsplan „An der Gauch“ aus der seinerzeitigen frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beraten und es wurden insgesamt 13 Beschlüsse gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Gauch“ ist im nachfolgenden Lageplan innerhalb der schwarz gestrichelten Linie dargestellt und umfasst insgesamt drei Teilgeltungsbereiche.

Der Teilgeltungsbereich 1 umfasst eine Größe von 2,7 ha und umfasst folgende Flurstücke der Flur 51 in der Gemarkung Holzhausen: 33, 34, 35, 54/1, 54/6, 55, 56/1.

Der Teilgeltungsbereich 2 findet sich unweit östlich des Teilgeltungsbereichs 1 und hat eine Größe von 3.271 m². Er umfasst das Flurstück 37 der Flur 51 in der Gemarkung Holzhausen .

Der Teilgeltungsbereich 3 findet sich südlich der Ortslage und hat eine Größe von ins-gesamt 23.940 m². Er umfasst das Flurstück 9 der Flur43 in der Gemarkung Holzhausen.


Vorrangiges Planungsziel ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes im Sinne des § 4 BauNVO. Aus der Begründung wird über das Planungsziel wie folgt zitiert:

„Die Ortsgemeinde Holzhausen an der Haide ist mittlerweile an den Grenzen ihrer Bau-flächenkapazität angelangt. Im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und um den heutigen bestehenden Wohnbedürfnissen gerecht werden zu können, beabsichtigt die Ortsgemeinde Holzhausen an der Haide daher, das im beigefügten Plan dargestellte Gebiet „An der Gauch“ einer Bebauung zuzuführen. Vor diesem Hintergrund nimmt die Gemeinde Holzhausen an der Haide die zeitlich befristete Möglichkeit der erleichterten wohnbaulichen Entwicklung auf Grundlage des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB in Anspruch.“

 

Im Rahmen der frühzeitigen Offenlage waren Anregungen zur Ausweisung eines Umfahrungsweges an die Ortsgemeinde herangetragen worden. Der Verlauf des geplanten Umfahrungsweges kann auf Seite 25 der Begründung zum Bebauungsplan eingesehen werden. Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass im ökologisch-funktionalen Umfeld zwei Lerchenfenster anzulegen sind. Eine beispielhafte Anlegung der erforderlichen, externen Blühstreifen ist der Seite 31 des Umweltberichts zum Bebauungsplan zu entnehmen.

Der aktuellste Planentwurf des Planungsbüros BBP Stadtplanung, Sitz Kaiserslautern, nebst Anlagen (Begründung mit Umweltbericht, Fachbeitrag Naturschutz, Artenschutzgutachten, Lärm- und Geruchsgutachten) wurde zuletzt im öffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung der Ortsgemeinde Holzhausen am 06.03.2025 gebilligt und zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen und der von der Planung berührten Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange durch Unterrichtung und Aufforderung zur Stellungnahme nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sowie zur interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB freigegeben.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten, es wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zur Planung gegeben (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB).

 

Gemäß § 3 Abs. Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Begründung zum Bebauungsplan einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. und 2a BauGB mit Ausführungen unter anderem zu:

  • Aussagen zu Schutzgebieten und andere übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen
  • Aussagen zum Immissionsschutz (Schall und Geruch)
  • Aussagen zu wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen
  • Aussagen zu Altablagerungen / Altlasten
  • Aussagen zu Kulturgütern, archäologischen Fundstellen und Bodendenkmälern
  • Aussagen zu landschaftsplanerischen und grünordnerischen Festsetzungen und Hinweisen
  • Aussagen zu artenschutzrechtlichen Belangen
  • Umweltbericht gem. §§ 2 Abs. 4 und Abs. 2a BauGB mit u. a.
  • Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung der Planung mit Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
  • Aussagen zu den in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Zielen und ihrer Berücksichtigung
  • Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen
  • Aussagen zur Bestandssituation
  • Aussagen zu Schutzgebieten und –objekten sowie schutzwürdige Biotope
  • Aussagen zu den Schutzgütern
    • Fläche,
    • Boden,
    • Wasser,
    • Luft / Klima,
    • Landschaft,
    • Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt,
    • Mensch / Gesundheit / Bevölkerung,
    • Kultur- und Sachgüter
  • Aussagen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
  • Aussagen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung
  • Aussagen zu geplanten Maßnahmen mit Hinweisen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
    • Landespflegerische / grünordnerischen sowie artenschutzrechtliche Maßnahmen im Teilgeltungsbereich 1
    • Landespflegerische / grünordnerischen sowie artenschutzrechtliche Maßnahmen im Teilgeltungsbereich 2
    • Landespflegerische / grünordnerischen sowie artenschutzrechtliche Maßnahmen im Teilgeltungsbereich 3
  • Fachbeitrag Naturschutz mit u. a.
    • Kurzdarstellung der Planinhalte mit Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
    • Aussagen zu übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen
    • Beschreibung und Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft
    • Aussagen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes auf Natur und Landschaft
    • Aussagen zur Bedeutung des Plangebietes für besonders und streng geschützte, wildlebende Pflanzen und Tiere
    • Einschätzung zur Wirkung des Projektes auf gesetzlich geschützte, wildlebende Tiere
    • Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich
    • Darstellung der Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
  • Aussagen und Bewertungen zu artenschutzrechtlichen Belangen

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).

Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:

  • Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V., 17.04.2023 (Hinweise zu Zufahrten zu den Betrieben und landwirtschaftlichen Flächen)
  • Dienstleistungszentrum ländlicher Raum, Westerwald-Osteifel, Montabaur,  17.04.2022 (Hinweise zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Immissionsschutz)
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, 17.03.2023 (Hinweis auf Verdacht auf archäologische Fundstellen)
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Erdgeschichtliche Denkmalpflege, 08.03.2023 (Hinweis auf potenziell fossilführende Gesteine)
  • Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Landesplanungsbehörde, Bad Ems, 14.04.2023 (Hinweis zu Artenschutzprüfung mit ggf. notwendigen Vermeidungsmaßnahmen und auf Ertragsmesszahlen)
  • Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 12.04.2023 (Hinweise zu Bergbau und Altbergbau, zu Boden und Baugrund, zu mineralischen Rohstoffen und Geologiedatengesetz)
  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Koblenz, 14.04.2023 (Hinweis auf bestehende Landwirtschaft und Umfahrungsweg)
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Koblenz, 14.03.2023 (Hinweise zu Ver- und Entsorgung und zu Starkregen
  • Private Stellungnahme, 03.04.2023 (Hinweis auf Landwirtschaft und Wirtschaftsweg/Umfahrungsweg)
  • Private Stellungnahme, 14.04.2023

(Hinweis auf Wirtschaftsweg/Umfahrungsweg)

  • Private Stellungnahme, 17.04.2023

(Hinweis auf Wirtschaftsweg/Umfahrungsweg)

  • Private Stellungnahme, 30.03.2023,

(Hinweis auf Wirtschaftsweg/Umfahrungsweg)

  • Private Stellungnahme, 09.04.2023,

(Hinweis auf Wirtschaftsweg/Umfahrungsweg)

 

Zur regulären Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird die aktuelle Entwurfsfassung des Bebauungsplans „An der Gauch“, die textlichen Festsetzungen, die Begründung mit Umweltbericht, der Fachbeitrag Naturschutz, das Artenschutzgutachten sowie das Lärm- und Geruchsgutachten in der Zeit vom

Freitag, den 02.05.2025 bis einschließlich Montag, den 02.06.2025

während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Ergänzend ist die Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen vom 02.05.2025 bis einschließlich Montag, den 02.06.2025 auch unter der Internetadresse

https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/

darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter

www.geoportal.rlp.de

einsehbar.

 

Während der Auslegung haben Einwohner und Bürger Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen sowie Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).

 

Nastätten, den 16.04.2025

Verbandsgemeindeverwaltung

          N a s t ä t t e n

 

(Güllering)

Bürgermeister