Öffentliche Bekanntmachung 
zur Bauleitplanung „Auf dem Steinweg – 2. Änderung“ der Ortsgemeinde Oberbachheim


 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberbachheim hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 21.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Steinweg – 2. Änderung“ in eigener Verantwortung gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet liegt innerhalb der bestehenden Siedlungsbebauung im nördlichen Randbereich des Ortskerns und umfasst die Flurstücke 1/14 und 1/18, Flur 19 (Gemarkung Oberbachheim). Die Größe der Änderungsfläche beträgt 397 m² und ist Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Auf dem Steinweg – 1. Änderung“. Ziel der vorliegenden Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für die Wohnbebauung durch ein „Tiny-Haus“ auf der Fläche, die bisher als Kinderspielplatz genutzt worden ist, und damit die Wiedernutzbarmachung / Nachverdichtung von Flächen im bebauten Siedlungszusammenhang.

Mit der 1. Änderungsplanung des Ur-Plans von 1992 wurde das hier verfahrensgegenständliche Grundstück von einer Wohnbaufläche (Dorfgebiet) hin zu einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 15 BauGB bauplanungsrechtlich geändert.

 

Das Grundstück des bisherigen Standorts für einen Spielplatz bietet in seinem Zuschnitt, seitens seiner Topographie und aufgrund der erforderlichen Vorgaben zur Abstandseinhaltung und dem Flächenbedarf von Spielgeräten nicht mehr die Voraussetzungen für einen adäquaten Spielplatz. Die Ortsgemeinde hat daher die weitere Nutzung vor 5 Jahren aufgegeben und sieht eine Innenverdichtung mit Schaffung einer Bebaubarkeit als zukunftsweisende Umnutzung für das Plangebiet vor. Ein grundsätzlicher Bedarf für einen Spielplatz (an einem anderen Standort) wird noch gesehen, auch aufgrund der Entwicklung des jüngsten Neubaugebietes „In den Krautstücker – Erweiterung“.

Der Bebauungsplanentwurf des Büros KARST Ingenieure mit Sitz in Nörtershausen wurde im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Oberbachheim am 08.10.2024 gebilligt und zur Durchführung der Beteiligung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur interkommunalen Abstimmung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB freigegeben.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Steinweg – 2. Änderung“ der Ortsgemeinde Oberbachheim erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, da die Anwendungsvoraussetzungen hierfür gegeben sind. Im beschleunigten Verfahren gelten die Beteiligungsvorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 BauGB. Entsprechend wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6 a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten, es wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zur Planung gegeben (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB).

 

Zur regulären Offenlage gem. §13a BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB wird die aktuelle Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Auf dem Steinweg – 2. Änderung“, die textlichen Festsetzungen und die Begründung in der Zeit vom

Freitag, den 02.05.2025 bis einschließlich Montag, den 02.06.2025

während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

 

Ergänzend ist die Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen vom 02.05.2025 bis einschließlich Montag, den 02.06.2025 auch unter der Internetadresse

https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/

darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter

www.geoportal.rlp.de

einsehbar.

 

Während der Auslegung haben Einwohner und Bürger Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen sowie Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).

 

Nastätten, den 16.04.2025

Verbandsgemeindeverwaltung

          N a s t ä t t e n

 

(Güllering)

Bürgermeister