Öffentliche Bekanntmachung 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Baier Mühle", OG Miehlen


Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Miehlen hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 20.02.2024 die Planaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans auf Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplans gemäß § 12 BauGB für die Flur 26 Flurstücke 50/1, 54/4, 54/3, 55 sowie 56 im südwestlichen Bereich der Ortsgemeinde Miehlen beschlossen. Hiermit wird der Planaufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Baier Mühle“ bekannt gegeben. Die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungsplans beträgt ca. 0,8 ha.

Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Baier Mühle“ des Planungsbüros Karst Ingenieure GmbH, Sitz Nörterhausen, wurde im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 20.02.2024 vom Rat zur Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung) sowie der interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB gebilligt und zugelassen.

Ziel der Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeiten der bestehenden Wohnnutzung mit einhergehender Hobbypferdehaltung inkl. dazugehöriger baulicher Anlagen. Aus der Begründung wird wie folgt zitiert:

„Die Ortsgemeinde erachtet es als sinnvoll jene Flächen, die einer ehemaligen landwirtschaftlichen, privilegierten Nutzung gemäß § 35 BauGB unterlagen durch Hobbylandwirtschaft oder anderen Freizeitnutzungen mit landwirtschaftlicher Prägung wieder nutzbar zu machen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht einen nicht überdachten Reitplatz mit einer maximalen Fläche von ca. 800 m² vor. Östlich, südlich und westlich der Reitanlage ist eine umzäunte Pferdeweide vorgesehen. Der Paddock dient als Auslauffläche vor dem Stall und ist insbesondere in den Wintermonaten für die Tiere erforderlich, wenn eine Weidenutzung nicht möglich ist. Weiterhin sind hier 110 m² entsprechend der Befestigung des Rundweges vorgesehen. Somit wird den Tieren eine hinreichende Bewegungsmöglichkeit (auch in den Wintermonaten) geboten Innerhalb des Plangebietes befinden sich im nördlichen Bereich ein Wohnhaus, Stall- sowie Nebengebäude. Die Stall- bzw. Nebengebäude werden bereits zur Pferdehaltung genutzt.“

Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach den Vorgaben des Baugesetzbuches im zweistufigen Regelverfahren. Das Plangebiet soll sich hinsichtlich Nutzung und Dimensionierung der Baukörper ortsverträglich in das Orts- und Landschaftsbild einfügen. 

 

Der vorliegende wirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nastätten, weist für das Plangebiet im nördlichen Bereich Mischbaufläche aus. Dies umfasst die Flurstücke 50/1, 54/3 und 54/4 in der Flur 26, Gemarkung Miehlen. In diesem Bereich befinden sich das bestehende Wohngebäude sowie die ehemaligen Stallungen. Der südliche Plangebietsteil (d.h. Flurstück 55 und 56 in der Flur 26) wird hingegen als Grünfläche ausgewiesen, mit dem Zusatz „Privat genutztes Gartenland“. Da der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Baier Mühle“ eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Pferdehof“ ausweist, kann der Bebauungsplan nicht gemäß § 8 (2) Satz 1 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.  Es ist eine entsprechende Flächennutzungsplanänderung gemäß § 8 (3) BauGB erforderlich. Diese kann im Parallelverfahren erfolgen. Die Änderung ist im Rahmen der 19. Änderung des FNP der VG Nastätten vorgesehen.

Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügtem Kartenwerk (unmaßstäblich) durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.

 

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Zur frühzeitigen Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die aktuelle Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Baier Mühle“ (Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen [Bebauungsplanverkleinerung]), Begründung inklusive des Umweltberichts, Vorhaben- und Erschließungsplan] als auch die Gutachten zur schalltechnischen Immissionsprognose vom 22.06.2020 und Immissionsprognose Geruchsstoffe vom 20.11.2020) in der Zeit vom

Freitag, den 03.01.2025 bis einschließlich Montag, den 03.02.2025

während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de ist zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Ergänzend sind die erforderlichen Detailunterlagen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Baier-Mühle“ der Ortsgemeinde Miehlen im Internet unter

https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/

darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter

www.geoportal.rlp.de

bis zum 03.02.2025 einsehbar und als pdf-Dateien abruf- und herunterladbar.

Im Auslegungszeitraum haben Einwohner*innen und Bürger*innen die Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen und Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Nastätten, den 13.12.2024

Verbandsgemeindeverwaltung

          N a s t ä t t e n

 

(Güllering)

Bürgermeister