Öffentliche Bekanntmachung 
zum Bebauungsplan "Am Bettendorfer Weg - 2. Erweiterung", Ortsgemeinde Miehlen


Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Miehlen hat im öffentlichen Teil seiner Gemeinderatssitzung am 07.05.2024 den Planaufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Bettendorfer Weg – 2. Erweiterung“ beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte für 5 Gruppen mit Freiflächen im Bereich „Am Bettendorfer Weg“ zu schaffen. Die Ortsgemeinde Miehlen ist im Eigentum der Flächen Flur 42, Flurstück 439 und 440. Das Flurstück 441 wird ebenfalls überplant. Das Plangebiet verfügt über eine Größe von ca. 7.950 m² und grenzt an den rechtskräftigen Bebauungsplan „Am Bettendorfer Weg“, welcher ein allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festsetzt. Darüber hinaus wird eine externe Teilfläche von 424 m² in der Flur 42 Flurstück 508/1 Gemarkung Miehlen überplant und dient als Kompensationsfläche.

Planungsziel ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Nutzungen – Kindertagesstätte“. Auf die konkreten Inhalte des Bebauungsplans wird auf die Begründung nebst Planunterlagen zum Bebauungsplan „Am Bettendorfer Weg – 2. Erweiterung“ verwiesen.

In der wirksamen Fassung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Nastätten wird die Fläche teilweise als Wohnbaufläche (sehr kleiner Teilbereich im Südosten der Fläche), jedoch überwiegend als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Der in Rede stehende Bebauungsplan kann dementsprechend derzeit formal nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. 

Der Flächennutzungsplan muss daher im Sinne des § 8 Abs. 3 im Parallelverfahren angepasst werden. Dies soll im Rahmen der 21. Flächennutzungsplanänderung erfolgen, die eine große Gesamtfortschreibung des FNP der VG Nastätten darstellt.

Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf zum Bebauungsplan „Am Bettendorfer Weg – 2. Erweiterung“ des Planungsbüros Karst Ingenieure GmbH, Sitz Nörterhausen, wurde im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 17.09.2024 vom Rat zur Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung) sowie der interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB gebilligt und zugelassen.

Zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans im 2-stufigen Regelverfahren mit Plan-Umweltprüfung (Umweltbericht). Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes sind im beigefügtem Kartenwerk (unmaßstäblich) durch eine unterbrochene blaue Linie gekennzeichnet.

 

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Zur frühzeitigen Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die aktuelle Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Am Bettendorfer Weg – 2. Erweiterung“ (Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen [Bebauungsplanverkleinerung]), Begründung inklusive des Umweltberichts] als auch die Gutachten zur schalltechnischen Immissionsprognose vom 08.11.2024 und Immissionsprognose Geruchsstoffe vom 17.04.2024 in der Zeit vom

Freitag, den 28.02.2025 bis einschließlich Freitag, den 28.03.2025

während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de ist zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Ergänzend sind die erforderlichen Detailunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Bettendorfer Weg – 2. Erweiterung“ der Ortsgemeinde Miehlen im Internet unter

https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/

darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter

www.geoportal.rlp.de

bis zum 28.03.2025 einsehbar und als pdf-Dateien abruf- und herunterladbar.

Im Auslegungszeitraum haben Einwohner*innen und Bürger*innen die Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen und Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Nastätten, den 17.02.2025

Verbandsgemeindeverwaltung

          N a s t ä t t e n

 

(Güllering)

Bürgermeister