Öffentliche Bekanntmachung 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Erweiterung Fa. Metallbau Wieland", Ortsgemeinde Oberbachheim


Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberbachheim hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 31.01.2022 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne des § 1 Abs. 2 BauGB mit der Bezeichnung „Erweiterung Fa. Metallbau Wieland“ beschlossen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3.500 m² und liegt im Südosten der Ortsgemeinde Oberbachheim. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Fa. Metallbau Wieland“ erstreckt sich in der Gemarkung Oberbachheim auf die Flurstücke 121/1, 121/2 und 130/2 (Wegeparzelle) jeweils Flur 22. 

Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf des Planungsbüros Karst Ingenieure GmbH, Nörtershausen, wurde in dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 19.12.2023 vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberbachheim zur Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung) sowie der interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB zugelassen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 19.01.2024 bis 19.02.2024 durchgeführt. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 11.01.2024 im Amtsblatt „Blaues Ländchen aktuell“ (Ausgabe Nr. 2). Gleichzeitig wurden die zu beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Abgabe ihrer Stellungnahmen bis zum 19.02.2024 gebeten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wurde im gleichen Zeitraum durchgeführt.

Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Oberbachheim am 07.10.2024 bewertet und gewürdigt und aus den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der interkommunalen Abstimmung ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf „Erweiterung Fa. Metallbau Wieland“, der Vorhaben- und Erschließungsplan als auch die Entwurfsbegründung inklusive des Umweltberichtes gebilligt

 

Zum Planungsziel wird aus der Begründung des Bebauungsplanes zitiert:

„Die geplante Erweiterung dient der Zukunftssicherung des seit 1979 bestehenden Familienbetriebes und ist zwingend erforderlich um auf dem Markt wettbewerbsfähig zu bleiben und dient darüber hinaus der Sicherung von Arbeitsplätzen. Bei der Erweiterung handelt es sich im Wesentlichen um die Errichtung eines Gebäudekörpers. Geplant ist der Neubau einer Lager- und Betriebshalle von ca. 32 x 17 Meter, die zum Lagern von Rohmaterial sowie Fertigteilen verwendet werden soll. Darüber hinaus sollen in dem neuen Gebäudekomplex Sozial- und Aufenthaltsräume, ein Büro und eine Betriebsleiterwohnung entstehen. Das Gebäude soll mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.“

 

Die planungsrelevanten Flurstücke sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nastätten als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt (vorhandene Grünflächen). Eine Anpassung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nastätten im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist daher erforderlich. Dieses ist für die 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nastätten vorgesehen.

Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügtem Kartenwerk (unmaßstäblich) durch eine unterbrochene blaue Linie gekennzeichnet.

 

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten, es wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zur Planung gegeben (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB).

 

Gemäß § 3 Abs. Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs.  und 2a BauGB mit Ausführungen unter Anderem zu:

  • Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen
  • Aussagen zu landschaftsplanerischen und grünordnerischen Festsetzungen und Hinweisen
  • Belange der Ver- und Entsorgung
  • Aussagen zum Denkmalschutz und Archäologie
  • Aussagen zu Bergbau und Altbergbau
  • Aussagen zum Immissionsschutz
  • Aussagen und Bewertungen zu artenschutzrechtlichen Belangen
  • Landschaftsplanerische Belange
    • Aussagen zur Bestandssituation
    • Bebauungsunabhängige Ziele der Landschaftsplanung
    • Zu erwartende Beeinträchtigungen und Minimierungsmaßnahmen
    • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
    • Erläuterung der Kompensationsmaßnahmen und –flächen
    • Informationen zu Kompensationsflächen für die Datenübernahme in das EDV-System KomOn Serviceportal (KSP)
  • Biotop- und Nutzungstypenplan mit Darstellung der Bestandssituation im Maßstab 1:500
  • Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB mit u.a.
  • Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung der Planung
  • Kurzdarstellung der Planinhalte mit Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
  • Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne
  • Bestandsaufnahme und Bewertung der natürliche Grundlagen
    • Naturräumliche Gliederung
    • Lage und Relief
    • Geologie und Böden
    • Wasserhaushalt
    • Klima
    • Heutige potentiell natürliche Vegetation
    • Biotop- und Nutzungstypen, Tierwelt
    • Landschaftsbild und Erholung
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung des Planvorhabens
  • Ermittlungen und Bewertungen zu potentiell erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und klimatische Faktoren, Biologische Vielfalt und Landschaft sowie auf die Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Wirkungsgefüge, Sachwerte, kulturelles Erbe, Wechselwirkungen der Schutzgüter und Summationswirkungen
  • Potentielle Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete (Natura2000-Verträglichkeitsvorprüfung)
  • Aussagen zu Emissionsvermeidung, Nutzung regenerativer Energien, Energieeinsparung, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltwirkungen
  • Aussagen zur Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
  • Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung
  • Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Hinweise zum Monitoring)
  • Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1und 4 Abs. 1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).

 

Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:

  • Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Planungsbehörde, Bad Ems, 23.02.2024 (Hinweise Untere Straßenverkehrsbehörde und zu den Kompensationsmaßnahmen)
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Koblenz, 21.01.2024 (Hinweise zum Immissionsschutz)
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Koblenz, 24.01.2024 (Hinweis zu Oberflächengewässer, Hinweise zur Ver- und Entsorgung und zu Starkregenvorsorge)
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe RP, Direktion Landesarchäologie, Koblenz, 30.01.2024

(Hinweisverdacht auf archäologische Fundstellen, Abschnitt Denkmalschutz)

  • Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 14.02.2024 (Hinweise zu Bergbau und Altbergbau, zu Boden und Baugrund, zu mineralischen Rohstoffen und Geologiedatengesetz)
  • Landesbetrieb Mobilität, Diez, 13.02.2024 (Hinweise zu den straßenrechtlichen Belangen zur verkehrlichen Erschließung, Einmündungsbereich, Kompensationsmaßnahmen der LBM Diez, Ableitung der anfallenden Abwässer, Lärmschutzmaßnahmen)
  • Dienstleistung ländlicher Raum, Westerwald-Osteifel, Montabaur, 08.02.2024 (Hinweis zur Flurbereinigungsverfahren)
  • Verbandsgemeindewerke Nastätten, Nastätten, 18.01.2024 und 29.01.2024 (Hinweise zur Trink- und Löschwasserversorgung, sowie zur Niederschlagswasser- und Schmutzwasserbeseitigung im Trennsystem)
  • Landwirtschaftskammer RP, Koblenz, 06.02.2024 (Hinweis auf Wegeparzelle Flur 22 Flst. 130/2 Gemarkung Oberbachheim)

 

Zur förmlichen Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die aktuelle Entwurfsfassung des Bebauungsplanes (Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen [Bebauungsplanverkleinerung]), Begründung inklusive des Umweltberichts, Vorhaben- und Erschließungsplan, Biotop- und Nutzungstypenplan [Landschaftsplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan] sowie die schalltechnische Immissionsprognose vom 21.03.2024) in der Zeit vom

 

Freitag, den 03.01.2025 bis einschließlich Montag, den 03.02.2025

 

während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

 

Ergänzend sind die erforderlichen Detailunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Fa. Metallbau Wieland“ im Internet unter

https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/

darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter

 www.geoportal.rlp.de

bis zum 03.02.2025 einsehbar und als pdf-Dateien abruf- und herunterladbar.

 

Im Auslegungszeitraum haben Einwohner*innen und Bürger*innen die Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen und Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).


Nastätten, den 09.12.2024

Verbandsgemeindeverwaltung

          N a s t ä t t e n

 

(Güllering)

Bürgermeister