Öffentliche Bekanntmachung 
zum Bebauungsplan "Höllerchen - 1. Erweiterung", OG Kehlbach


Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kehlbach hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 09.11.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes in eigener Verantwortung i.S.d. § 1 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit der Bezeichnung „Höllerchen – 1. Erweiterung“ in der Gemarkung Kehlbach beschlossen.

Der Geltungsbereich der in Rede stehenden Planung umfasst in der Gemarkung Kehlbach in der Flur 14 die Flurstücke 117, 119, 120, 30/50, 30/48 sowie die Flurstücke 121 und 128/1 teilweise. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt am nordöstlichen Siedlungsrand von Kehlbach und grenzt westlich unmittelbar an ein bestehendes Wohngebiet an. Durch den Bebauungsplan wird eine Fläche von rund 0,78 ha überplant. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes um der Nachfrage nach Wohnraum in der Ortsgemeinde Kehlbach gerecht werden zu können.

Aus der Begründung des Bebauungsplanes wird wie folgt zitiert:

„Die Ortsgemeinde Kehlbach plant eine Erweiterung und Ausweisung eines Wohngebietes an der nordöstlichen Siedlungsgrenze im Anschluss bereits bestehender Wohnbauflächen, aufgrund einer hohen Nachfrage nach Baugrundstücken. Für das geplante Vorhaben ist die Festsetzung eines Wohngebietes ausreichend. Daher kann der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB vollständig aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nastätten entwickelt werden.“

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch. Im zweistufigen Regelverfahren wird ein Umweltbericht nach § 2 Abs. 2 BauGB erforderlich, eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 a BauGB sowie die Zusammenstellung von Umweltinformationen erforderlich. Die Landschaftsplanung ist mit der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung abzuarbeiten. Ein Umweltbericht wurde bereits ausgearbeitet (siehe Teil II der Begründung).

Der Bebauungsplanentwurf „Höllerchen – 1. Erweiterung“ der Ortsgemeinde Kehlbach nebst den textlichen Festsetzungen und der Begründung inkl. Umweltbericht, erstellt vom Planungsbüro Stadt-Land-plus GmbH mit Sitz in Boppard-Buchholz, wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates von Kehlbach am 07.02.2024 gebilligt und zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 durch Auslegung der Planunterlagen und der von der Planung berührten Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durch Unterrichtung und Aufforderung zur Stellungnahme sowie zur interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB freigegeben.

Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist in beigefügtem Kartenwerk (unmaßstäblich) durch eine schwarz unterbrochene Linie gekennzeichnet.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern.

Zur förmlichen Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die aktuelle Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Höllerchen – 1. Erweiterung“ nebst der Entwurfsbegründung, Planzeichnung mit Textfestsetzungen sowie dem Umweltbericht in der Zeit vom

Freitag, den 19.07.2024 bis einschließlich Montag, den 19.08.2024

während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

 

Während der Auslegungsfrist können zu den Planentwürfen Stellungnahmen schriftlich vorgebracht und mündlich zu Protokoll gegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ergänzend sind die Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen vom 11.07.2024 bis zum 19.08.2024 auch unter der Internetadresse

  • https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/

darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter

  • www.geoportal.rlp.de

einsehbar. 


Während der Auslegung haben Einwohner und Bürger Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen sowie Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).

 

Nastätten, den 05.07.2024

Verbandsgemeindeverwaltung

          N a s t ä t t e n

 

(Güllering)

Bürgermeister