Öffentliche Bekanntmachung 
zum Bebauungsplan "In den Krautstücker - Erweiterung", Ortsgemeinde Oberbachheim


Der Ortsgemeinderat Oberbachheim hatte bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „In den Krautstücker - Erweiterung“ im Verfahren gemäß § 13 b BauGB aufzustellen. Planungsziel: Schaffung eines allgemeinen Wohngebietes (WA). Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren nach § 13b BauGB wurde in den Jahren 2019 bis 2021 durchgeführt. Der Satzungsbeschluss wurde am 21.12.2020 gefasst und durch anschließende Bekanntmachung erfolgte die Rechtskrafterlangung.

Mit der Pressemitteilung Nr. 59/2023 | Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 18.07.2023 wurde entschieden, dass der § 13b BauGB mit dem Unionsrecht nicht vereinbar ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplan wegen Verstoßes gegen europarechtliche Bestimmungen – Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung – aufgehoben.

Aufgrund der Entscheidung des BVerwG hat die Gemeinde sich dazu entschieden, die Regelungen der Reparaturklausel nach § 215a BauGB, die zum 01.01.2024 in Kraft getreten sind, anzuwenden. Daher hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Oberbachheim im öffentlichen Teil seiner Gemeinderatssitzung am 11.04.2024 beschlossen, durch ein ergänzendes Verfahren den Verfahrensfehler des Bebauungsplanes „In den Krautstücker - Erweiterung“ zu heilen. Indem die Reparaturklausel gemäß § 215a Abs. 2 BauGB Anwendung finden soll. Der § 214 Abs. 4 BauGB bestimmt, dass nach den §§ 214, 215 BauGB beachtliche Mängel dann nicht zur Nichtigkeit führen, wenn sie in einem ergänzenden Verfahren behoben werden können und erlaubt ein nachträgliches Verfahren der punktuellen Nachbesserungen bei Wesentlichen gleichem Planinhalt. Es wird daher ein ergänzendes Verfahren nach § 215a BauGB durchgeführt. Ein überwiegender Teil der nachfolgenden Ausführungen bezieht sich auf die Bestandssituation und Rahmenbedingungen der Erstaufstellung in den Jahren 2019 bis 2021. Zwischenzeitlich wurde bereits der 1. Bauabschnitt realisiert und zum Teil bebaut. Der Bebauungsplanentwurf vom 08.08.2019 des Büros Karst Ingenieure GmbH aus Nörtershausen und seine Begründung wurde in der öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2019 gebilligt und zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung der Planunterlagen und der von der Planung berührten Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §§ 13 Abs. 2 Nr. 3 und 4 Abs. 2 BauGB durch Unterrichtung und Aufforderung zur Stellungnahme sowie zur interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB freigegeben.

 

Der ergänzte Bebauungsplanentwurf vom Planungsbüro Karst Ingenieure GmbH nebst Begründung und Anlagen wurden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.05.2024 gebilligt und zur Durchführung der vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 215a BauGB Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung und deren vorherigen Bekanntmachung freigegeben.

Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist in beigefügtem Kartenwerk (unmaßstäblich) durch eine unterbrochene blaue Linie gekennzeichnet.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern (§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB).

Zur förmlichen Offenlage gemäß § 215a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB wird die aktuelle Entwurfsfassung des Bebauungsplans „In den Krautstücker - Erweiterung“, Planzeichnung mit Textfestsetzungen sowie die beigefügte Begründung, der Umweltbericht zu den untersuchungsrelevanten Schutzgütern, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes, Ermittlung und Bewertung potenziell erheblicher Umweltauswirkungen, Emissionsvermeidung und Planungsalternativen sowie die Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung vom 19.07.2024 als auch ein Geruchs- und Lärmgutachten im Zeitraum vom

 

Freitag, den 09.08.2024 bis einschließlich Montag, den 09.09.2024

 

während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

 

Während der Auslegungsfrist können zu den Planentwürfen Stellungnahmen schriftlich vorgebracht und mündlich zu Protokoll gegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ergänzend sind die Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen vom 09.08.2024 bis zum 09.09.2024 auch unter der Internetadresse

- https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/

darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter

- www.geoportal.rlp.de

einsehbar. 

 

Während der Auslegung haben Einwohner und Bürger Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen sowie Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).


56355 Nastätten, den 25.07.2024

Verbandsgemeindeverwaltung

N a s t ä t t e n

 

Güllering

(Bürgermeister)