Öffentliche Bekanntmachung 
zum Bebauungsplan "Ober der Leutwiese", Ortsgemeinde Obertiefenbach


Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Obertiefenbach hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 07.07.2020 die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Ober der Leutwiese“ beschlossen Die Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes „Ober der Leutwiese“ erfolgte im Bekanntmachungsblatt „Blaues Ländchen aktuell“ (Nr. 29) am 16.07.2020. Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO.

Der Bebauungsplan wurde verfahrensbezogen ursprünglich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB begonnen und die Unterlagen für die Hauptbeteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs.2 und 4 Abs. 2 BauGB im Sommer 2023 ausgearbeitet.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22) entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Nach Ansicht des Gerichts verstößt § 13b Satz 1 BauGB gegen EU-Recht. In der Folge ist ein Verfahren nach § 13 b BauGB nicht mehr möglich.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 beschlossen, das Planverfahren aus Gründen der planerischen Rechtssicherheit wieder auf das klassische zweistufige Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) umzustellen.

Der Bebauungsplanentwurf „Ober der Leutwiese“ nebst Begründung vom Planungsbüro Karst Ingenieure GmbH wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Obertiefenbach am 12.03.2024 gebilligt und zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 durch Auslegung der Planunterlagen und der von der Planung berührten Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durch Unterrichtung und Aufforderung zur Stellungnahme sowie zur interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB freigegeben. Die frühzeitigen Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes „Ober der Leutwiese“ erfolgte im Zeitraum vom 05.04.2024 bis 06.05.2024. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt „Blaues Ländchen aktuell“ in der Ausgabe Nr. 13 am 28.03.2024. Mit Schreiben vom 03.04.2024 wurden 33 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Abgabe ihrer Stellungnahmen bis zum 06.05.2024 gebeten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wurde im gleichen Zeitraum durchgeführt.

Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Obertiefenbach am 10.09.2024 bewertet und gewürdigt. Ferner wurde aus den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der interkommunalen Abstimmung ergebenden Bebauungsplanentwurf „Ober der Leutwiese“, den Planentwurf sowie die Entwurfsbegründung inklusive des Umweltberichtes gebilligt. Ferner wurde beschlossen den Entwurf des Bebauungsplans „Ober der Leutwiese“ nebst Anlagen zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB freizugeben.

 

Zum Planungsziel wird hiermit aus der Begründung des Bebauungsplanes zitiert:

„Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlage für ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO. Die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen wird insofern notwendig, da kein gemeindeeigenes Wohnbaugrundstück seitens der Ortsgemeinde zur Verfügung steht. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der kurz- bis mittelfristigen Deckung des spezifischen wohnnutzungsbezogenen Baugrundstücksbedarfs und weist insgesamt 16 neue Baugrundstücke aus. Das Baugebiet soll hinsichtlich Nutzung und Dimensionierung der Baukörper eine ortsverträgliche Erweiterung des Siedlungsgebiets darstellen und sich in das Orts- und Landschaftsbild einfügen.“

 

Im aktuell wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nastätten wird die Fläche des Plangebietes als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Der in Rede stehende Bebauungsplan kann somit entsprechend des Entwicklungsgebotes gemäß § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist in beigefügtem Kartenwerk (unmaßstäblich) durch eine blau unterbrochene Linie gekennzeichnet.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.


Gemäß § 3 Abs. Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

  • Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen
  • Aussagen zu landschaftsplanerischen und grünordnerischen Festsetzungen und Hinweisen
  • Belange der Ver- und Entsorgung
  • Aussagen zu Bergbau und Altbergbau
  • Aussagen zu Denkmalschutz und Archäologie
  • Aussagen zu Bodenordnung
  • Aussagen zum Immissionsschutz
  • Aussagen und Bewertungen zu artenschutzrechtlichen Belangen
  • Landschaftsplanerische Belange
    • Aussagen zur Bestandssituation
    • Landschaftsplan und Maßnahmenplan
    • Zu erwartende Beeinträchtigungen und Minimierungsmaßnahmen
    • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
    • Erläuterung der Kompensationsmaßnahmen und –flächen
    • Natura 2000 Verträglichkeitsvorprüfung
    • Informationen zu Kompensationsflächen für die Datenübernahme in das EDV-System KomOn Serviceportal (KSP)
  • Landschaftsplan mit Darstellung der Bestandssituation im Maßstab 1:500
  • Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB mit u.a.
  • Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung der Planung
  • Kurzdarstellung der Planinhalte mit Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
  • Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne
  • Bestandsaufnahme und Bewertung der natürliche Grundlagen
    • Schutzgut Mensch, Boden, Wasser, Klima, Luft
    • Geologie und Böden
    • Wasserhaushalt
    • Klima
    • Heutige potentiell natürliche Vegetation
    • Biotop- und Nutzungstypen, Tierwelt
    • Landschaftsbild und Erholung
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung des Planvorhabens
  • Ermittlungen und Bewertungen zu potentiell erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und klimatische Faktoren, Biologische Vielfalt und Landschaft sowie auf die Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Wirkungsgefüge, Sachwerte, kulturelles Erbe, Wechselwirkungen der Schutzgüter und Summationswirkungen
  • Alternativprüfung
  • Emissionsvermeidung, Nutzung regenerativer Energien, Energieeinsparung, Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässer
  • Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
  • Überwachung der Auswirkungen der Durchführung des Plan-Vorhabens (Monitoring)
  • Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1und 4 Abs. 1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).

Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:

  • Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Planungsbehörde, Bad Ems, 06.05.2022 (Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zu Kompensationsflächen, Untere Wasserbehörde zur Niederschlagsbewirtschaftung, Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete)
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Koblenz, 09.05.2024 (Hinweis zu Oberflächengewässer, Wasserschutzgebiete, Altlasten, Bodenschutz, Ver- und Entsorgung und Starkregengefährdung)
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, 16.04.2024 (Hinweis zu Erläuterungen zu archäologischem Sachstand, Überwindungen)
  • Landesbetrieb Mobilität Diez, Diez, 08.04.2024 (Hinweise zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetztes sowie zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung bzw. Minderung)
  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Koblenz, 06.05.2024 (Hinweis zu einem ca. 280 m südlich des Plangebietes gelegenen landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb mit Biogasanlage)

 

Zur förmlichen Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die aktuelle Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Ober der Leutwiese“ nebst der Entwurfsbegründung, Planzeichnung mit Textfestsetzungen sowie der Umweltbericht, Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und der Biotop- und Nutzungstypenplan in der Zeit vom

 

Freitag den, 03.01.2025 bis einschließlich Montag, den 03.02.2025

 

während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

 

Ergänzend sind die Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen vom 19.12.2024 bis zum 03.02.2025 auch unter der Internetadresse

https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/

darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter

-           www.geoportal.rlp.de

eingesehen werden. 

 

Im Auslegungszeitraum haben Einwohner*innen und Bürger*innen die Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen und Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Nastätten, 10.12.2024

Verbandsgemeindeverwaltung

Nastätten

 

Güllering

Bürgermeister