Der Verbandsgemeinderat der VG Nastätten hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 30.03.2023 den Planaufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nastätten beschlossen (§ 1 Abs. 3 BauGB). Die Einholung einer Landesplanerischen Stellungnahme nach § 20 LPIG erfolgte mit Antrag bei der Unteren Planungsbehörde des Rhein-Lahn-Kreises am 06.11.2024.
In der Verbandsgemeinde Nastätten besteht Bedarf für einzelne, „punktuelle“ Änderungen. Es werden im Rahmen der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Nastätten 10 einzelne Änderungen in den Ortsgemeinden/Gemarkungen Buch, Hainau, Miehlen, Oberbachheim, Obertiefenbach, Weidenbach und Welterod an der wirksamen Fassung des Planwerkes vorgenommen.
In der folgenden Kurzübersicht können die Änderungsflächen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Nastätten sowie die Planungsziele entnommen werden und verweisen auf die ausführliche Begründung des Planentwurfs nebst Anlagen.
Änderungsplanung der Ortsgemeinde Buch:
Kleinflächige Ausweisung von Wohnbaufläche (ca. 0,17 ha) auf einer Fläche mit Hecken und Feldgehölzen (ca. 0,02 ha) und einer Fläche mit Streuobstbestand (ca. 0,15 ha) in Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Im Kleegarten"
Änderungsplanung der Ortsgemeinde Hainau:
Neuausweisung einer Wohnbaufläche am südlichen Siedlungsrand (Umwidmung von Landwirtschaftsfläche „Ackerfläche oder Grünland“) ca. 1,6 ha
Änderungsplanung der Ortsgemeinde Miehlen:
Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Pferdehof“ am südlichen Ortsrand (Umwidmung von „Privat genutztes Gartenland“) unter Berücksichtigung des vorhaben-bezogenen Bebauungsplans „Baier Mühle“ ca. 0,60 ha
Änderungsplanung der Ortsgemeinde Oberbachheim:
Berichtigende Darstellung einer Wohnbaufläche (ca. 1,0 ha) und einer Fläche für Ausgleichszwecke i.V.m. Niederschlagswasserbeseitigung (ca. 0,15 ha) am nordöstlichen Siedlungs-rand (Umwidmung von „Flächen für die Landwirtschaft“) in Anpassung an den Bebauungsplan „In den Krautstücker – Erweiterung“
Ausweisung einer Mischbaufläche am südöstlichen Ortsrand (Umwidmung von „Grünland“) ca. 0,28 ha sowie Ausweisung von privater Grünfläche „zugeordnete Kompensationsfläche“ im Plangebiet (ca. 0,07 ha) zusätzlich Ausweisung externer Kompensationsfläche ca. 0,40 ha (öffentliche Grünfläche)
Änderungsplanung der Ortsgemeinde Obertiefenbach:
Ausweisung einer Mischbaufläche (Zweckbestimmung Dorfgebiet) am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde ca. 0,29 ha (Umwidmung von Landwirtschaftsfläche „Ackerfläche oder Grünland“) mit Ausweisung einer zugehörigen Kompensationsfläche (ca. 0,23 ha, landwirtschaftliche Fläche in privates Grünland)
Änderungsplanung Ortsgemeinde Weidenbach:
Kleinflächige Änderung unter Berücksichtigung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Änderung und 1. Erweiterung – Schmittwiese II“.
Ausweisung von Wohnbaufläche auf landwirtschaftlicher Fläche (LWS in W ca. 0,14 ha) und Mischbaufläche (M in W ca. 0,11 ha) sowie Ausweisung von Grünfläche auf landwirtschaftlicher Fläche (LWS in GR. ca. 0,32 ha) am südlichen Siedlungsrand. Zusätzlich Rücknahme von Wohnbaufläche am nördlichen Ortsrand der Gemeinde im Umfang von ca. 0,27 ha.
Änderungsplanung in der Ortsgemeinde Welterod:
Berichtigende Darstellung einer Wohnbaufläche am nördlichen Siedlungsrand (Umwidmung von „Ackerfläche oder Grünland“) ca. 1,76 ha mit zugeordneter Kompensationsfläche (öffentliche Grünfläche) 0,08 ha und Grünfläche (ca. 0,06 ha).
Ausweisung einer externen Kompensationsfläche östlich der Ortslage (Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche in geplante Streuobstwiesen) unter Berücksichtigung des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „In der Gewann“ 1. Erweiterung.
Die Gebietsabgrenzungen sind in den nachstehenden Kartenwerken (unmaßstäblich) gekennzeichnet.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten, es wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zur Planung gegeben (§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die aktuelle Planentwurfsfassung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten nebst Begründung, Kartenwerke sowie Umweltbericht (Kurzerläuterung) in der Zeit vom
Freitag, den 03.01.2025 bis einschließlich Montag, den 03.02.2025
während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Ergänzend sind die erforderlichen Detailunterlagen zur Planaufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten im Internet unter
https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/
darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter
www.geoportal.rlp.de
bis zum 03.02.2025 einsehbar und als pdf-Dateien abruf- und herunterladbar.
Im Auslegungszeitraum haben Einwohner*innen und Bürger*innen die Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen und Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Nastätten, den 09.12.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
N a s t ä t t e n
(Güllering)
Bürgermeister