Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Miehlen hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 19.07.2022 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Ramersbach – 6. Änderung“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes weist eine Größe von ca. 4,2 ha auf und umfasst die Flurstücke 80/7, 129/1, 129/2, 129/3, 136/17, 163/1 sowie 163/2, in der Flur 22, Gemarkung Miehlen. Für den vorliegenden Geltungsbereich existieren bereits rechtsverbindliche Bebauungspläne. Relevant ist vorliegend die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Ramersbach“ (rechtskräftig seit 1993) sowie der Bebauungsplan „Erweiterung Ramersbach 2. Änderung“, der lediglich Änderungen hinsichtlich der Festsetzungen zu den Straßenverkehrsflächen und Pflanzgeboten für Einzelbäume im Straßen-raum beinhaltet. Diese rechtskräftigen Bebauungspläne setzen für den in Rede stehenden Geltungsbereich ein Gewerbegebiet (GE) fest.
Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf des Planungsbüros Karst Ingenieure GmbH mit Sitz in Nörtershausen, wurde in dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 30.07.2024 vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Miehlen zur Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und der Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB sowie der interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB zugelassen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 16.08.2024 bis 16.09.2024 durchgeführt. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 08.08.2024 im Amtsblatt „Blaues Ländchen aktuell“ (Ausgabe Nr. 32). Gleichzeitig wurden die zu beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Abgabe ihrer Stellungnahmen bis zum 12.08.2024 gebeten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wurde im gleichen Zeitraum durchgeführt.
Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden im öffentlichen Teil der Gemeinde-ratssitzung der Ortsgemeinde Miehlen am 05.11.2024 bewertet und gewürdigt und aus den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB t sowie der interkommunalen Abstimmung ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf „Ramersbach – 6. Änderung“, der Vorhaben- und Erschließungsplan als auch die Entwurfsbegründung inklusive des Umweltberichtes gebilligt und freigeben.
Zum Planungsziel wird aus der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zitiert:
„Die vorliegende Bebauungsplanänderung erfolgt aufgrund der Erweiterungspläne der Firma Heuchemer Verpackung GmbH & Co. KG. Für das ortsansässige Unternehmen wird eine Erweiterung erforderlich, da die Lagerkapazität für die benötigten Werkzeuge erschöpft ist. Um weiterhin zuverlässig, flexibel und kostengünstig Großaufträge abwickeln zu können, ist eine Erweiterung auf dem aktuellen Betriebsgelände notwendig. Zudem soll die Betriebserweiterung zur klimaneutralen Wertschöpfung beitragen.
Zur Realisierung der beabsichtigten baulichen Anlagen wird u.a. eine Anpassung der bislang festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) erforderlich. Ferner wird aufgrund der Erweiterungsabsichten die Verlagerung des bestehenden Regenrückhaltebeckens notwendig, da die Fläche für innerbetriebliche Verkehre einschließlich Rangierzwecke benötigt wird. […] Die in Rede stehende Planänderung dient zudem der Baurechtschaffung eines konkreten Vorhabens, weshalb ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt wird.“
Der Bebauungsplan soll unter Anwendung des § 13 a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Gemäß § 13a Abs. 1 S. 4-5 BauGB kann ein beschleunigtes Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes nur angewendet werden, wenn keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Schutzgüter im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 b) BauGB oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Da es sich bei dem Vorhaben lediglich um die Nachverdichtung innerhalb des Gebietes eines rechtskräftigen Bebauungsplanes handelt, wird mit dem Bebauungsplan auch nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Von der Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB wird daher abgesehen
Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügtem Kartenwerk (unmaßstäblich) durch eine unterbrochene blaue Linie gekennzeichnet.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten, es wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zur Planung gegeben (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB).
Gemäß § 3 Abs. Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan einschließlich landschaftsplanerischer Erhebungen und Bewertungen sowie Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. und 2a BauGB mit Ausführungen unter Anderem zu:
- Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen
- Aussagen zu landschaftsplanerischen und grünordnerischen Festsetzungen und Hinweisen
- Belange der Ver- und Entsorgung
- Aussagen zum Denkmalschutz und Archäologie
- Aussagen zu Bergbau und Altbergbau
- Aussagen zum Immissionsschutz
- Aussagen und Bewertungen zu artenschutzrechtlichen Belangen
- Landschaftsplanerische Belange
- Aussagen zur Bestandssituation
- Bebauungsunabhängige Ziele der Landschaftsplanung
- Zu erwartende Beeinträchtigungen und Minimierungsmaßnahmen
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
- Erläuterung der Kompensationsmaßnahmen und –flächen
- Informationen zu Kompensationsflächen für die Datenübernahme in das EDV-System KomOn Serviceportal (KSP)
- Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB mit u.a.
- Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung der Planung
- Kurzdarstellung der Planinhalte mit Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
- Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen
- Darstellung der Ziele des Umweltschutzes einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne
- Bestandsaufnahme und Bewertung der natürliche Grundlagen
- Naturräumliche Gliederung
- Lage und Relief
- Geologie und Böden
- Wasserhaushalt
- Klima
- Heutige potentiell natürliche Vegetation
- Biotop- und Nutzungstypen, Tierwelt
- Landschaftsbild und Erholung
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung des Planvorhabens
- Ermittlungen und Bewertungen zu potentiell erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und klimatische Faktoren, Biologische Vielfalt und Landschaft sowie auf die Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Wirkungsgefüge, Sachwerte, kulturelles Erbe, Wechselwirkungen der Schutzgüter und Summationswirkungen
- Potentielle Auswirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete (Natura2000-Verträglichkeitsvorprüfung)
- Aussagen zu Emissionsvermeidung, Nutzung regenerativer Energien, Energieeinsparung, sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
- Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltwirkungen
- Aussagen zur Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen
- Anmerkungen zur Durchführung der Umweltprüfung
- Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Hinweise zum Monitoring)
- Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1und 4 Abs. 1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:
- Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Planungsbehörde, Bad Ems, 08.08.2024 (Untere Naturschutzbehörde Anregung zur Bepflanzung des Regenrückhaltebeckens, Untere Wasserbehörde Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung, Starkregenereignis, Brandschutzstelle Hinweis zu Löschwasservorhaltung)
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Koblenz, 17.09.2024 (Hinweis zu Oberflächenwasser, Hinweise zur Ver- und Entsorgung, Bodenschutz- und Altlasten und zu Sturzflutgefahren)
- Generaldirektion Kulturelles Erbe RP, Direktion Landesarchäologie / Erdgeschichte, Koblenz, 12.08.2024(Hinweisverdacht auf fossilführende Gesteine)
- Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 11.09.2024 (Hinweise zu Bergbau und Altbergbau, zu Boden und Baugrund, zu mineralischen Rohstoffen und Geologiedatengesetz)
Zur förmlichen Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die aktuelle Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ramersbach – 6. Änderung“ (Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen [Bebauungsplanverkleinerung]), Begründung inklusive des Umweltberichts, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die UVP-Vorprüfung] als auch die schalltechnische Immissionsprognose vom 31.05.2024) in der Zeit vom
Freitag, den 03.01.2025 bis einschließlich Montag, den 03.02.2025
während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Ergänzend sind die erforderlichen Detailunterlagen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ramersbach – 6. Änderung“ der Ortsgemeinde Miehlen im Internet unter
https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/
darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter
www.geoportal.rlp.de
bis zum 03.02.2025 einsehbar und als pdf-Dateien abruf- und herunterladbar.
Im Auslegungszeitraum haben Einwohner*innen und Bürger*innen die Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen und Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Nastätten, den 09.12.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
N a s t ä t t e n
(Güllering)
Bürgermeister