Öffentliche Bekanntmachung 
1. Änderung der Ergänzungssatzung "Satzung Nr. 1" (Seyen), OG Ehr 


Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Ehr hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 08.02.2023 den Aufstellungsbeschluss der Ergänzungssatzung „Satzung Nr. 1“ i.S.d. gefasst. Sie überplant eine Fläche am nördlichen Ortsausgang von Ehr. Der Geltungsbereich der 1. Änderung – „Satzung Nr. 1“ umfasst in der Gemarkung Ehr die Flurstücke 27, 29 und 30 in der Flur 1. In der Flur 2 überplant die in Rede stehende Planung das Flurstück 58/2 sowie 21/1 und 58/1 teilweise. In der Flur 3 wird das Flurstück 15/2 überplant. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt etwa 0,53 ha.

Ziel der vorliegenden Planung ist es, dass die Plangebietsflächen im Osten für eine sinnvolle Baugrundstücksnutzung anders aufgeteilt werden sollen. Dies steht in Konflikt mit derzeit festgesetzten Ausgleichsflächen (Pflanzflächen), da diese mittig in der Fläche platziert sind. Daher muss ein Teil der Pflanzfläche östlich der K 74 an den östlichen Plangebietsrand verlegt werden. Durch die Verlagerung von Teilen der Pflanzfläche ist eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erforderlich. Die Verlagerung ermöglicht die Aufteilung der Fläche zu drei Baugrundstücken und damit die Nutzungsmöglichkeiten auf den Grundstücken flexibler zu gestalten.

 

Die 1. Änderung dieser Ergänzungssatzung stellt eine Innenbereichssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB dar. Daher hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Ehr im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 08.02.2023 beraten und beschlossen, die Änderung der Satzung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Da es keine Anhaltspunkte für eine erhebliche Beeinträchtigung der nach § 1 (6) Nr. 7 b BauGB aufgeführten Schutzgüter (FFH- und Vogelschutzgebiete) gibt, wird von einer Umweltprüfung nach dem Baugesetzbuch, der Erstellung eines Umweltberichtes und einer zusammenfassenden Erklärung abgesehen (siehe § 13 (3) BauGB).

 

Der Bebauungsplanentwurf des Planungsbüros Karst Ingenieure GmbH, Sitz Nörtershausen, wurde im öffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung am 03.06.2024 gebilligt und freigegeben. Im vereinfachten Verfahren erfolgt eine gleichzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 (2) und § 3 (2) BauGB (gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB) sowie die interkommunale Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB.

Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügtem Kartenwerk (unmaßstäblich) durch eine blau unterbrochene Linie gekennzeichnet.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten!) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren (§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB).

 

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird die aktuelle Entwurfsfassung der Ergänzungssatzung „Satzung Nr. 1“ der Ortsgemeinde Ehr (Planzeichnung, textliche Festsetzungen nebst Begründung) in der Zeit vom

Freitag, den 19.07.2024 bis einschließlich Montag, den 19.08.2024

während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können zu den Planentwürfen Stellungnahmen schriftlich vorgebracht und mündlich zu Protokoll gegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Ergänzend sind Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen vom 19.07.2024 bis zum 19.08.2024 auch unter der Internetadresse

  • https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/

darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter

- www.geoportal.rlp.de

einsehbar.

 

Nastätten, den 05.07.2024

Verbandsgemeindeverwaltung

          N a s t ä t t e n

 

Güllering

(Bürgermeister)