Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Obertiefenbach hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 13.07.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes i.S.d. § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Bezeichnung „Unter dem Dorf“ beschlossen. Die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungsplans beträgt ca. 0,78 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flur 2 das Flurstück 101 (teilweise), Flur 6 das Flurstück 38/1 in der Gemarkung Obertiefenbach. Flächen für Maßnahmen zum Ausgleich befinden sich in der Flur 2, Flurstück 101 und 105 (beide teilweise).
Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf des Planungsbüros für Landschaft-, Stadt- und Freiraumplanung Kürzinger, Sitz Fachingen, wurde im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 08.02.2022 vom Rat zur Durchführung der Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB (frühzeitige Unterrichtung) sowie der interkommunalen Abstimmung nach § 2 Abs. 2 BauGB gebilligt und zugelassen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 18.03.2022 – 18.04.2022 durchgeführt. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 10.03.2022 im Amtsblatt „Blaues Ländchen aktuell“ (Ausgabe Nr. 10). Gleichzeitig wurden die zu beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Abgabe ihrer Stellungnahmen bis zum 18.04.2022 gebeten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wurde im gleichen Zeitraum durchgeführt.
Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Obertiefenbach am 11.07.2023 bewertet und gewürdigt. Am 23.07.2024 wurde im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung der Ortsgemeinde Obertiefenbach aus den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der interkommunalen Abstimmung ergebenden Bebauungsplanentwurf „Unter dem Dorf“, den Planentwurf sowie die Entwurfsbegründung inklusive des Umweltberichtes gebilligt. Ferner wurde beschlossen den Entwurf des Bebauungsplans „Unter dem Dorf“ nebst Anlagen zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB freizugeben.
Ziel der Planung soll die Schaffung einer Fläche zur Nutzung eines Bewegungs- und Reitplatzes sowie eines temporären Lagerplatzes im bisherigen Außenbereich sein. Zum Planungsziel wird aus der Begründung des Bebauungsplanes zitiert:
„Der Eigentümer beabsichtigt eine Umnutzung eines derzeit als Wiese/Weide genutzten Bereichs zu einem Reitplatz und zu Flächen zur Bebauung mit einer Lagerhalle für landwirtschaftliche Geräte sowie deren Erschließungsbereich. Für einen bestehenden Pferdestall mit Auslauf wurde schon in den Vorjahren eine Baugenehmigung erteilt und ist somit im Bestand enthalten. Vorgesehen ist in nun die geplanten Bauvorhaben in einem Bebauungsplan „Unter dem Dorf“ entsprechend auszuweisen.“
In der derzeit gültigen Fassung stellt die 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nastätten auf den für den Geltungsbereich des Bebauungsplans relevanten Flächen „Mischgebiet“ und „Flächen für die Landwirtschaft (Grünland)“ dar. Der vorliegende Bebauungsplan entspricht somit nur teilweise den dargestellten Nutzungen und ist damit nicht aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und eine Änderung des wirksamen Planwerks erforderlich.
Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügtem Kartenwerk (unmaßstäblich) durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
Gemäß § 3 Abs. Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
- Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen
- Aussagen zu landschaftsplanerischen und grünordnerischen Festsetzungen und Hinweisen
- Belange der Ver- und Entsorgung
- Aussagen zu Bergbau und Altbergbau
- Aussagen zum Immissionsschutz
- Aussagen und Bewertungen zu artenschutzrechtlichen Belangen
- Landschaftsplanerische Belange
- Aussagen zur Bestandssituation
- Landschaftsplan und Maßnahmenplan
- Zu erwartende Beeinträchtigungen und Minimierungsmaßnahmen
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
- Erläuterung der Kompensationsmaßnahmen und –flächen
- Informationen zu Kompensationsflächen für die Datenübernahme in das EDV-System KomOn Serviceportal (KSP)
- Landschaftsplan mit Darstellung der Bestandssituation im Maßstab 1:500
- Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB mit u.a.
- Aussagen zum Anlass und zur Zielsetzung der Planung
- Kurzdarstellung der Planinhalte mit Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
- Aussagen zu Schutzgebieten und anderen übergeordneten umweltrelevanten Vorgaben und Planungen
- Darstellung der Ziele des Umweltschutzes einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne
- Bestandsaufnahme und Bewertung der natürliche Grundlagen
- Schutzgut Mensch, Boden, Wasser, Klima, Luft
- Geologie und Böden
- Wasserhaushalt
- Klima
- Heutige potentiell natürliche Vegetation
- Biotop- und Nutzungstypen, Tierwelt
- Landschaftsbild und Erholung
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung des Planvorhabens
- Ermittlungen und Bewertungen zu potentiell erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und klimatische Faktoren, Biologische Vielfalt und Landschaft sowie auf die Bevölkerung und Gesundheit des Menschen, Wirkungsgefüge, Sachwerte, kulturelles Erbe, Wechselwirkungen der Schutzgüter und Summationswirkungen
- Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1und 4 Abs. 1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).
Es handelt sich hierbei um folgende Stellungnahmen:
- Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Planungsbehörde, Bad Ems, 19.04.2022 (Hinweise zur Niederschlagsbewirtschaftung, Brandschutz, Bodenfunktion, Kompensationsflächen)
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Koblenz, 18.03.2022 (Hinweis, zur Ver- und Entsorgung und Starkregengefährdung)
- Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz, 21.04.2022 (Hinweise zu Bergbau und Altbergbau, zu Boden und Baugrund, zu mineralischen Rohstoffen und zur Radonprognose)
- Verbandsgemeindewerke Nastätten, Nastätten, 23.03.2022 (Hinweise zu Trinkwasser und Löschwasserversorgung sowie zur Niederschlagswasser- und Schmutzwasserbeseitigung)
- Landesbetriebsmobilität Diez, Diez, 28.03.2022 (Hinweis, Lärmschutzmaßnahmen zum Straßenverkehr)
- Generaldirektion Kulturelles Erbe RP, Koblenz, 30.03.2022
Zur förmlichen Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die aktuelle Entwurfsfassung des Bebauungsplanes „Unter dem Dorf“ sowie die Entwurfsbegründung und Umweltbericht, Landschafts- und Maßnahmenplan sowie der Landschaftsplanerischer Beitrag in der Zeit vom
Freitag den, 03.01.2025 bis einschließlich Montag, den 03.02.2025
während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Ergänzend sind die Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen vom 19.12.2024 bis zum 03.02.2025 auch unter der Internetadresse
https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/
darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter
www.geoportal.rlp.de
eingesehen werden.
Im Auslegungszeitraum haben Einwohner*innen und Bürger*innen die Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen und Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Nastätten, 09.12.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Nastätten
Güllering
Bürgermeister