Der Stadtrat der Stadt Nastätten hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 18.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Unter dem Weinberg – 6. Änderung“ in eigener Verantwortung gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen.
Der Änderungsbereich ist Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Unter dem Weinberg, 2 Änderung“ (1998). Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,87 ha. Das Plangebiet wird im Süden, Westen und Norden durch Wohnnutzung sowie im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Fläche begrenzt.
Die vorgesehenen Änderungen betreffen die Grundstück Flur 40 Nr. 88 - 111. Die sonstigen Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes sind nicht Gegenstand der vorliegenden Bebauungsplanänderung und bleiben somit unverändert. Auch die Planzeichnung des genannten, rechtskräftigen Bebauungsplanes bleibt von der hier vorliegenden Änderung unberührt. Die Erschließung des Gebietes wird durch die Planänderung nicht tangiert und ist somit nicht Gegenstand der vorliegenden Planänderung.
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Unter dem Weinberg“ soll es u. a. ermöglichen, von den bisher festgelegten Dachformen und Dachneigungen abzuweichen. Im aktuell gültigen Bebauungsplan (2. Änderung) sind ausschließlich geneigte Dächer mit einer Neigung von 15 bis 45 Grad zulässig, während Flachdächer lediglich für Garagen erlaubt sind. Flachdächer bieten die Möglichkeit, moderne und zeitgemäße Bauformen umzusetzen. Sie eröffnen Potenziale für die Nutzung als Dachterrassen, Begrünungsflächen oder zur Installation von Photovoltaikanlagen, was den ökologischen Wert und die Nutzungsqualität erheblich steigern kann.
Zum weiteren Planungsziel wird hiermit aus der Begründung zitiert:
„Ergänzend wird die Planänderung genutzt, um weitere Festsetzungen, insbesondere zu Einfriedungen, Dachaufbauten, Kniestöcken sowie zur Gestaltung unbebauter Grundstücksflächen, zu überarbeiten. Ziel ist es, veraltete und teils sehr restriktive Vorgaben an heutige architektonische, ökologische und funktionale Anforderungen anzupassen. Die Gemeinde verfolgt mit der Änderung das städtebauliche Ziel, klare und gleichzeitig flexible Regelungen einzuführen, die sich an bereits bewährten Standards aus anderen aktuellen Bebauungsplanverfahren in der Stadt orientieren. Dadurch wird eine einheitliche und gleichbehandelnde Steuerung der städtebaulichen Entwicklung ermöglicht, die dem modernen Bau- und Wohnverständnis Rechnung trägt und gleichzeitig ein hohes Maß an gestalterischer Qualität, Klimaanpassung und Freiraumqualität sicherstellt.“
Die übrigen Festsetzungen, insbesondere jene zum Maß der baulichen Nutzung, zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie die Planzeichnung, bleiben von der vorliegenden Änderung unberührt.
Der Bebauungsplanentwurf des Büros WSW & Partner mit Sitz in Kaiserslautern wurde im öffentlichen Teil der Sitzung des Stadtrates der Stadt Nastätten am 16.12.2024 gebilligt und zur Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur interkommunalen Abstimmung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB freigegeben.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Unter dem Weinberg – 6. Änderung“ der Stadt Nastätten erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, da die Anwendungsvoraussetzungen hierfür gegeben sind. Im beschleunigten Verfahren gelten die Beteiligungsvorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 BauGB. Entsprechend wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6 a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die Öffentlichkeit kann sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten (Adresse etc. siehe unten) über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten, es wird ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zur Planung gegeben (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB).
Zur regulären Offenlage gem. §13a BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB werden die die textlichen Festsetzungen und die Begründung des Bebauungsplans „Unter dem Weinberg – 6. Änderung“ und in der Zeit vom
Freitag, den 02.05.2025 bis einschließlich Montag, den 02.06.2025
während den Sprechzeiten (Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr; Mo-Mi 14:00-15:30 Uhr; Do 14:00-18:00 Uhr) im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten – Zimmer 116 oder 117 – Telefonnummer 06772 802 43, Faxnummer 06772 802 26 und E-Mail-Adresse: post@vg-nastaetten.de zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Ergänzend ist die Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen vom 02.05.2025 bis einschließlich Montag, den 02.06.2025 auch unter der Internetadresse
https://www.vgnastaetten.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen/
darüber hinaus auch im zentralen Internetportal des Landes unter
www.geoportal.rlp.de
einsehbar.
Während der Auslegung haben Einwohner und Bürger Gelegenheit, die Planung zu erörtern, hierzu Stellung zu nehmen sowie Anregungen und Bedenken zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).
Nastätten, den 16.04.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
N a s t ä t t e n
(Güllering)
Bürgermeister