Fragen und Antworten
Was ist neu?
Im Jahr 2025 wird ein besonderer Schwerpunkt auf Projekte gelegt, die Jugendlichen zugutekommen oder unter wesentlicher Beteiligung von Jugendlichen umgesetzt werden. Für diese Projekte werden 15.000 Euro, also die Hälfte der insgesamt verfügbaren Mittel, reserviert. Werden diese Mittel durch geeignete Projekte nicht beansprucht, fließen sie den anderen eingereichten Projekten zu.
Was kann gefördert werden?
Gemeinnützige Projekte, die der Umsetzung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) dienen und ehrenamtliches Bürgerengagement in der Region stärken. Förderfähig sind nur Sachkosten für Neuanschaffungen (Arbeitsleistungen und gebrauchte Gegenstände sind nicht förder-fähig).
Wer kann eine Förderung beantragen?
Zuwendungsempfänger können nur gemeinnützige Organisationen, NGOs und Gruppen nicht organi-sierter Menschen sein (politische Parteien, Kommunen, Kirchen oder Betriebe sind nicht antragsbe-rechtigt).
Wie hoch ist die Förderung?
Jedes ausgewählte Einzelprojekt erhält eine Festbetragsförderung, d. h. die Fördersumme darf maxi-mal der Höhe der Investitionskosten entsprechen. Je nach Bewertung kann ein Projekt eine Standard-förderung (maximal 1.500 Euro) oder eine Premiumförderung (maximal 3.000 Euro) erhalten.
Wie bewerbe ich mich?
Für alle an einer Förderung Interessierten gibt es ein Formular, in dem die Projektidee, die beteiligten Personen und die Zusammensetzung der Kosten kurz zu beschreiben sind. Sie können Kontakt zum Regionalmanagement aufnehmen oder laden sich das Bewerbungsformular (Interessensbekundung) von unserer Internetseite www.leader-lahn-taunus.de herunter (abrufbar im Bereich Downloads).
Wie hoch sind meine Chancen, eine Förderung zu erhalten?
Wenn Sie die formalen Kriterien erfüllen, stehen die Chancen gut, dass auch Ihr Projekt eine Förderung erhält, denn es stehen 30.000,00 Euro (vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Bereitstellung) für 2025 zur Verfügung. Projekte, die Jugendlichen zugutekommen oder von ihnen gestaltet werden, werden prioritär aus den reservierten Mitteln gefördert. Die Entscheidung hängt von der Bewertung anhand der Projektauswahlkriterien ab (einsehbar auf unserer Internetseite im Bereich Downloads / Ehrenamtliche Bürgerprojekte).
Was muss ich beachten?
Wichtig ist, dass das Projekt nicht vor der offiziellen Auswahl durch die Arbeitsgruppe und Abschluss einer Zielvereinbarung mit der LAG begonnen werden darf. Nach erfolgter Umsetzung müssen die Kosten inkl. Sachbericht bis zum 15. September 2025 eingereicht werden (die Vorhabensträger treten in Vorlage).
Für Ihre Bewerbung und bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das
Regionalmanagement
Beatrix Ollig / Theresa Göbel
c/o Sweco GmbH, Koblenz
0261-30439-41 / 0261-30439-21 beatrix.ollig@sweco-gmbh.de, theresa.goebel@sweco-gmbh.de
LAG Geschäftsstelle
Sabine Ksoll
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Diez
06432-501321
s.ksoll@vgdiez.de