Das Eindringen in die Freibäder – meist steigen die Schwimmer über den Zaun – sei nicht nur verboten, sondern berge außerdem Gefahren, derer sich viele nicht bewusst seien, sagen die Polizei und auch die Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, als Betreiber des Bades. Wer beim nächtlichen Baden erwischt wird, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und mit einem Hausverbot rechnen.
Die möglichen Gefahren seien vielfältig, so die Verbandsgemeindeverwaltung. Wegen der Dunkelheit bestehe ein erhöhtes Verletzungsrisiko, Badpersonal ist nicht vor Ort, und Rettungskräften sei im Ernstfall der Zugang nicht oder nur schwer möglich.
In der Nacht von Freitag 09.08.24 auf Samstag, 10.08.24, traf die Polizeistreife insgesamt fünf Personen auf dem Schwimmbadgelände an. Sie mussten das Gelände verlassen. Die ungebetenen „Badegäste“ erhalten vom Betreiber nun allesamt ein Hausverbot und dazu eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs.
Leider kam es bei den nächtlichen Besuchen des Waldschwimmbades auch zu Sachbeschädigungen. So wurde u. a. eine Sitzbank zerstört.
Das dies ebenfalls eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch darstellt sollte hinlänglich bekannt sein. Entsprechende Anzeigen werden hier ebenfalls durch die Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, als Badbetreiber, gestellt.