Der aktuelle Trinkwasserverbrauch liegt im Bereich des saisonalen Durchschnitts und kann weiterhin sichergestellt werden.
Zur Aufrechterhaltung dieses Zustandes ist ein achtsamer Umgang mit Trinkwasser erforderlich.
Bitte überlegen Sie als Verbraucher, welche Maßnahmen wirklich notwendig sind.
Größere Entnahmen, z.B. die Befüllung von Poolanlagen, sind im Vorfeld mit den VGW unter 0175/9182001 abzustimmen.
Gelbe Ampel-Phase
Der aktuelle Trinkwasserverbrauch liegt seit mehreren Tagen über dem saisonalen Durchschnitt. Die Gewinnungsanlagen arbeiten mit sehr hoher Förderleistung.
Um den Trinkwasservebrauch zu reduzieren, sollten die Verbraucher
- Trinkwasser sparsam und nur dort verwenden, wo es unbedingt notwendig ist - Trinkwasser nicht zum Waschen von Fahrzeugen, Reinigung von Gebäuden oder Terrassen nutzen - das Befüllen oder Nachspeisen von Pools, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern unterlassen - die Bewässerung von Gärten und Rasen einschränken
Rote Ampel-Phase
Die Allgemeinverfügung tritt in Kraft!
Der aktuelle Trinkwasserverbrauch erreicht Spitzenwerte. Zur weiteren Sicherstellung der Trinkwasserversorgung, der Bereithaltung von Löschwasserreserven, sowie zur Vermeidung eines Trinkwassernotstandes ist eine unverzügliche Reduzierung des Trinkwasserverbrauches notwendig.
Folgende Handlungen sind untersagt und können mit einem Bußgeld versehen werden:
- Befüllung von privaten Pools und Plantschbecken - Bewässerung von privaten Rasen-, Gartenflächen und Blumenbeeten mit der Ausnahme von reinen Nutzgartenflächen (Gemüsebeete) und gewerblich genutzten Pflanzbeeten (z.B. Gärtnereien, Baumschulen, etc.) - Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken - Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen - Bewässerung von öffentlichen Grünflächen und Blumenbeeten, ausgenommen sind Grabstätten auf Friedhöfen
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie beobachten, dass größere Mengen Trinkwasser entnommen werden.